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ESG-Datenverfügbarkeit: Proxy-Daten, reale Fragen – Warum Informationsengpässe beim ESG-Reporting zum Problem werden

ESG-Vorschriften
June 18, 2025
Inhaltsverzeichnis

ESG-Datenverfügbarkeit ist eine der Hauptherausforderungen für Investoren bei den Berichtspflichten unter SFDR und EU-Taxonomie. Einige Investoren greifen daher auf Proxy-Daten zurück, um ihre Fonds nachhaltig auszurichten.

Die Europäische Kommission hat jedoch strenge Regeln für die Verwendung von Proxy-Daten festgelegt. Dieser Artikel führt Investoren durch diese Regeln.

Das Prinzip „Wenn man es nicht messen kann, kann man es nicht steuern“ unterstreicht eines der Hauptdilemmas der ESG-Regulierung. Im Gegensatz zu Finanzdaten war ESG-Datenqualität Investoren gegenüber bisher sehr inkonsistent in der Art und Weise, wie sie dargestellt und gemessen wird.

Die ESG-Datenherausforderungen zeigen sich am deutlichsten bei Private-Equity-Firmen, die in Unternehmen investieren, die nicht unter die NFRD- oder CSRD-Berichtserstattungspflichten fallen. Der Mangel an Daten hat einige Fonds dazu veranlasst, Proxy-Daten für ihre Taxonomie-Bewertungen einzusetzen.

Aber ist die Verwendung von Proxy-Daten unter den neuen EU-Regeln zulässig? Und wenn ja, unter welchen Umständen?

Was sind die EU-Leitlinien für die Verwendung von Proxy-Daten beim EU-Taxonomie-Reporting?

Die Europäische Kommission hat klargestellt, dass Proxy-Daten unter bestimmten Umständen zlässig sind, jedoch strenge Kriterien eingehalten werden müssen. Die Plattform für nachhaltiges Finanzwesen (PSF) verwendet den Begriff „gleichwertige Informationen“ für die taxonomiegenehmigten Schätzdaten. Diese können nur von Investoren verwendet werden, die über Portfolio-KMU oder nicht-EU-ansässige Unternehmen berichten – Datenlücke ESG-Proxy-Daten bleiben damit begrenzt.

Schritt 1: Wesentlicher Beitrag – Vorsicht ist geboten

Die wichtigste Regel: Alle Informationen müssen aus den unternehmensgemeldeten Daten stammen. Die PSF hat drei Szenarien identifiziert:

  1. Es müssen direkte Umweltkennzahlen vom Unternehmen vorliegen; fehlende Schlüsseldaten dürfen nicht geschätzt werden.
  2. Wenn Unternehmensdaten, aber keine Aktivitätsdaten vorliegen, können FMPs die Unternehmensdaten mit konservativem Ansatz nutzen.
  3. FMPs können einen Top-down-Ansatz zur Schätzung von Anlagenebene-Werten verwenden – ebenfalls konservativ.

Schritt 2: ‘Do No Significant Harm’ (DNSH): Mehr Flexibilität erlaubt

Die PSF rät davon ab, Umweltkontroversen-Scanning oder lokale Gesetze als alleinigen Nachweis für DNSH-Compliance zu nutzen. ESG-Score-Modelle oder DNSH-Tests sollten durch Informationen zur verwendeten Methodik und eine Due-Diligence-Prüfung ergänzt werden.

Schritt 3: Mindeststandards (MS): Größere Flexibilität bei Proxy-Daten

Wir haben einen Artikel zur MS-Ausrichtung veröffentlicht. Wenn der gesamte Umfang der MS-Anforderungen mit dem Proxy-Framework übereinstimmt, können Investoren es zur Bestätigung der MS-Ausrichtung verwenden.

Themen für die Mindeststandards-Ausrichtung und ihre zweistufigen Anforderungen

Kurz zusammengefasst: Was sollten Investoren bei Proxy-Daten beachten?

Proxy-Daten sind unter bestimmten Umständen zulässig, variieren aber je nach Anwendungsfall. Investoren sollten sorgfältig prüfen, ob sie Proxys verwenden dürfen und ob ihre Schätzdaten gründlich bewertet wurden. Im Zweifelsfall ist ein konservativerer Ansatz ratsam. Lesen Sie unseren vollständigen Leitfaden für Investoren oder kontaktieren Sie uns für eine Testversion.

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