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Verordnung (EU) 2024/3005: Ein Praxisleitfaden für ESG- und Nachhaltigkeitsteams

ESG-Vorschriften
August 3, 2026
Inhaltsverzeichnis

ESG-Ratings beeinflussen seit Jahren Kapitalallokationen in Milliardenhöhe und tausende Beschaffungsentscheidungen, ohne dass es ein einheitliches EU-Regelwerk für deren Erstellung gab. Das ändert sich am 2. Juli 2026.

Die Verordnung (EU) 2024/3005 unterstellt ESG-Ratinganbieter erstmals einem einheitlichen EU-Aufsichtsregime unter der Federführung der ESMA. Wenn Ihr Team sich auf einen EcoVadis-Score, ein MSCI ESG Rating, ein S&P Global CSA-Ergebnis oder einen Morningstar Sustainalytics-Score stützt – sei es für die eigene Berichterstattung oder zur Prüfung von Lieferanten und Investitionen –, wird diese Verordnung Sie innerhalb der nächsten 12 Monate betreffen.

Hier erfahren Sie, was sich konkret ändert, für wen die Regeln gelten und was dies für die Erhebung und Verwaltung Ihrer ESG-Daten in Zukunft bedeutet.

Was die Verordnung regelt und warum sie existiert

Die Verordnung (EU) 2024/3005 über die Transparenz und Integrität von ESG-Ratingaktivitäten wurde eingeführt, um ein spezifisches Problem zu lösen: ESG-Ratings wurden zwar umfassend an den EU-Kapitalmärkten und im Beschaffungswesen genutzt, waren jedoch nahezu unreguliert. Zwei Anbieter konnten dasselbe Unternehmen nach denselben Kriterien bewerten und zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen kommen, ohne dass eine Begründungspflicht bestand.

Das Hauptziel der Verordnung ist die Vergleichbarkeit und der Umgang mit Interessenkonflikten. Anbieter müssen nun ihre Methodik offenlegen.

Zeitplan und Anwendungsbereich

  • Die Verordnung ist Anfang 2025 in Kraft getreten.
  • Das Datum der Anwendung ist der 2. Juli 2026.
  • Ab diesem Datum unterliegen ESG-Ratinganbieter, die Nutzer in der EU bedienen, dem Aufsichtsregime der ESMA.
  • In der EU ansässige Anbieter wie EcoVadis müssen eine direkte Zulassung beantragen; die Anträge sind bis November 2026einzureichen.
  • Anbieter außerhalb der EU, einschließlich der US-Unternehmen MSCI, S&P Global und Morningstar Sustainalytics, werden voraussichtlich Wege der Gleichwertigkeit, Anerkennung oder Billigung anstelle einer direkten EU-Zulassung wählen. Das Ergebnis bleibt jedoch gleich: Sie benötigen die Zustimmung der ESMA, um ihre Tätigkeit in der EU fortsetzen zu können.
  • Der Anwendungsbereich ist weit gefasst: Er umfasst Ratings, die an Finanzmärkten genutzt werden sowie Lieferketten-Ratings, die im Beschaffungswesen Anwendung finden.
  • Genau diese zweite Kategorie rückt EcoVadis direkt in den Fokus des Regelwerks, ebenso wie Finanzmarktbewerter wie MSCI, S&P Global und Morningstar Sustainalytics.

Was sich für Ratinganbieter ändert

Unter dem neuen Regime müssen Anbieter wie EcoVadis, S&P Global CSA, MSCI ESG Ratings und Morningstar Sustainalytics Folgendes sicherstellen:

Zulassung durch die ESMA einholen. Anbieter mit Sitz in der EU, wie EcoVadis, müssen eine direkte Zulassung beantragen. Von Anbietern außerhalb der EU, wie MSCI, S&P Global und Morningstar Sustainalytics, wird erwartet, dass sie sich auf Äquivalenz, Anerkennung oder die Unterstützung durch eine zugelassene EU-Einheit stützen. In jedem Fall kann die ESMA Informationen anfordern, Inspektionen durchführen und bei schwerwiegenden Verstößen Sanktionen verhängen.

Methodik veröffentlichen. Modelle, zentrale Annahmen, Datenquellen, Schätzmethoden und Einschränkungen müssen öffentlich offengelegt werden, ebenso wie die Gewichtung der E-, S- und G-Dimensionen (einzeln oder als Gesamtwertung).

Wesentlichkeitsansatz offenlegen. Anbieter müssen angeben, ob sie einfache oder doppelte Wesentlichkeit anwenden, um ESG-Ratings stärker mit den Definitionen von Wesentlichkeit in der SFDR und CSRD in Einklang zu bringen.

Ratings von anderen kommerziellen Aktivitäten trennen. Anbieter müssen eine organisatorische Trennung zwischen der Erstellung von Ratings und Beratungsdienstleistungen sicherstellen, die das Ergebnis beeinflussen könnten, sowie eine dokumentierte Governance zur Wahrung der Unabhängigkeit implementieren.

Kurz gesagt: Die Ära der „Blackbox“-ESG-Bewertungen geht zu Ende. Jeder große Anbieter muss schriftlich darlegen, wie ein Score zustande kommt.

Was sich für Unternehmen und Einkaufsteams ändert

Wenn Sie diese Ratings erhalten, ergeben sich drei wesentliche Änderungen:

Sie erhalten mehr Transparenz. Methodik-Dokumente, Datenquellen und Wesentlichkeitsansätze werden zugänglich. Dadurch wird es einfacher, Bewertungsfehler zu identifizieren und diese formell mit Beweisen statt mit bloßen Argumenten anzufechten.

Die Anforderungen an die Datenqualität steigen. Da Anbieter nun präzise und nachvollziehbare Methoden nachweisen müssen, benötigen sie zuverlässigere und verifizierbare Dateneingaben von den Unternehmen und Lieferanten, die sie bewerten. Lose strukturierte Tabellen und PDF-Fragebögen werden nicht mehr ausreichen.

Die Anbieterlandschaft könnte sich verändern. Kleinere oder weniger sorgfältige Rating-Anbieter könnten Schwierigkeiten haben, die Zulassungshürden der ESMA zu erfüllen, und sich in den nächsten ein bis zwei Jahren aus dem EU-Markt zurückziehen. Dies wird beeinflussen, welche Bewertungen in Ihrer Lieferantenbasis oder Ihrem Anlageportfolio erscheinen.

Für Teams in den Bereichen Nachhaltigkeit, Beschaffung und Investor Relations, die bereits Beziehungen zu EcoVadis, CDP, MSCI oder Sustainalytics pflegen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um zu prüfen, wie prüfungssicher die zugrunde liegenden ESG-Daten tatsächlich sind – und nicht nur die Bewertung selbst.

Warum das jetzt wichtig ist

Die Verordnung (EU) 2024/3005 ändert nicht nur die Arbeitsweise von Rating-Anbietern. Sie erhöht die Anforderungen an die Beweisführung für jedes bewertete Unternehmen. Strukturierte, nachvollziehbare und quellenbasierte ESG-Daten sind kein „Nice-to-have“ mehr, sondern entscheiden darüber, ob Ihre Bewertung einer Prüfung standhält und ob Sie diese bei Unstimmigkeiten anfechten können.

Durch veröffentlichte Methoden, offengelegte Gewichtungen und einen klaren Fokus auf Wesentlichkeit wird auch die Lückenanalyse einfacher. Anstatt zu raten, wie eine Bewertung ausfallen könnte, können Unternehmen ihre eigenen Daten vorab mit den veröffentlichten Kriterien eines Anbieters abgleichen und erhalten so ein deutlich klareres Bild der zu erwartenden Bewertung, noch bevor diese veröffentlicht wird.

Auf diesen Wandel lohnt es sich, lange vor dem Anwendungsdatum am 2. Juli 2026 vorbereitet zu sein.

Es lohnt sich, einen Blick darauf zu werfen, bevor die Frist Sie dazu zwingt. Wenn Sie Ihre Daten mit einer offengelegten Methodik abgleichen möchten, können wir Sie dabei unterstützen.

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