Nutzungsbedingungen
Aktualisiert am 9.Februar 2026 - Briink Intelligence GmbH
Diese Nutzungsbedingungen (die „Vereinbarung“) regeln den Erwerb und die Nutzung der von Briink Intelligence GmbH, Max-Urich Straße 3, 13355 Berlin, Deutschland („Briink“) angebotenen Dienste. Diese Vereinbarung stellt eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Briink („Briink“ oder „wir“) und dem Kunden (wie unten näher beschrieben) dar, der sich durch diese Vereinbarung gebunden erklärt.
Der Kunde stimmt den Bedingungen dieser Vereinbarung zu, wenn er sich für ein Online-Briink-Konto anmeldet, ein Bestellformular abschließt oder eine Einladung zur Nutzung der Dienste in Verbindung mit einer Person oder einem Team annimmt, die/das bereits ein Briink-Konto besitzt.
Wenn die Person, die diese Vereinbarung akzeptiert, dies im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person tut, versichert diese Person, dass sie die Befugnis hat, diese Einheit und ihre verbundenen Unternehmen an diese Vereinbarung zu binden, und der Begriff „Kunde“ sich auf diese Einheit und ihre verbundenen Unternehmen bezieht. Wenn die Person, die diese Vereinbarung akzeptiert, diese Befugnis nicht hat oder den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmt, darf diese Person diese Vereinbarung nicht akzeptieren und die Dienste nicht nutzen.
Wird dem Kunden der Zugang zu den Diensten kostenlos oder zu einem reduzierten Servicepreis im Rahmen einer Testbewertung gewährt, so regelt der Abschnitt dieser Vereinbarung mit dem Titel „Testdienste“ diesen Zugang.
Die Dienste dürfen nicht zum Zwecke der Überwachung ihrer Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität oder für andere Benchmarking- oder Wettbewerbszwecke genutzt werden. Wettbewerbern von Briink ist der Zugriff auf die Dienste untersagt, es sei denn, Briink hat zuvor schriftlich zugestimmt. Diese Vereinbarung tritt an dem Datum in Kraft, an dem der Kunde diese Vereinbarung akzeptiert.
1. Definitionen
Zusätzlich zu den an anderer Stelle in dieser Vereinbarung definierten großgeschriebenen Begriffen haben die folgenden Begriffe die unten dargelegte Bedeutung:
1.1 Verbundenes Unternehmen
„Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet eine Einheit, die die betreffende Einheit kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht. „Kontrolle“ im Sinne dieser Definition bedeutet den direkten oder indirekten Besitz oder die Kontrolle von mehr als 50 % der Stimmrechte der betreffenden Einheit.
1.2 Kunde
„Kunde“ bezeichnet im Falle einer natürlichen Person, die dieser Vereinbarung in eigenem Namen zustimmt, diese natürliche Person, oder im Falle einer natürlichen Person, die dieser Vereinbarung im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person zustimmt, das Unternehmen oder die andere juristische Person, für die diese natürliche Person dieser Vereinbarung zustimmt, sowie verbundene Unternehmen dieses Unternehmens oder dieser juristischen Person (solange sie verbundene Unternehmen bleiben), die Bestellformulare abgeschlossen haben.
1.3 Kundendaten
„Kundendaten“ bezeichnet elektronische Daten und Informationen, die vom oder für den Kunden an die Dienste übermittelt werden.
1.4 Kundenmarken
„Kundenmarken“ bezeichnet die Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken und Logos des Kunden.
1.5 Dokumentation
„Dokumentation“ bezeichnet alle Spezifikationen, Benutzerhandbücher und sonstigen Materialien in Bezug auf die Dienste, die von Briink dem Kunden zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht werden und die von Briink von Zeit zu Zeit geändert werden können.
1.6 Bestellformular
„Bestellformular“ bezeichnet jede schriftliche Bestellung oder Online-Bestellung, die die im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringenden Dienste und die anfallenden Gebühren festlegt und die zwischen dem Kunden und Briink abgeschlossen wird. Durch den Abschluss eines Bestellformulars erklärt sich ein verbundenes Unternehmen des Kunden damit einverstanden, an die Bestimmungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein, als wäre es eine ursprüngliche Partei derselben.
1.7 Gekaufte Dienste
„Gekaufte Dienste“ bezeichnet Dienste, die der Kunde oder ein verbundenes Unternehmen des Kunden durch Abschluss eines Online-Abonnements oder eines Bestellformulars erwirbt, im Unterschied zu Testdiensten.
1.8 Berichte
„Berichte“ bezeichnet Analysen und Empfehlungen für den Kunden, die darauf abzielen, die Einhaltung der in den Diensten festgelegten anwendbaren Standards zu verbessern, wie sie von Briink von Zeit zu Zeit über die Dienste bereitgestellt werden können.
1.9 Dienste
„Dienste“ bezeichnet die Produkte und Dienste, die vom Kunden über ein Bestellformular bestellt oder dem Kunden auf Basis einer kostenlosen Testphase oder eines Abonnemententgelts bereitgestellt werden, einschließlich aller zugehörigen Offline-Komponenten.
1.10 Testdienste
„Testdienste“ bezeichnet Dienste, die Briink dem Kunden auf einer Test- oder Evaluierungsbasis zur Verfügung stellt.
1.11 Nutzer
„Nutzer“ bezeichnet im Falle einer natürlichen Person, die dieser Vereinbarung in eigenem Namen zustimmt, diese natürliche Person, oder im Falle einer natürlichen Person, die dieser Vereinbarung im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person zustimmt, eine natürliche Person, die der Kunde zur Nutzung der Dienste gemäß den Rechten des Kunden aus dieser Vereinbarung autorisiert hat, für die der Kunde ein Abonnement erworben oder ein Bestellformular unterzeichnet hat (oder, im Falle von Testdiensten, für die Dienste von Briink bereitgestellt wurden), und der der Kunde (oder, falls zutreffend, Briink auf Anfrage des Kunden) einen Benutzernamen und ein Passwort zur Verfügung gestellt hat. Nutzer können beispielsweise Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer und Vertreter des Kunden sein.
2. Pflichten von Briink
2.1 Erworbene Dienste
Briink wird:
(a) dem Kunden die erworbenen Dienste gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, den anwendbaren Bestellformularen und der Dokumentation zur Verfügung stellen;
(b) Support für die erworbenen Dienste gemäß der Standard-Supportrichtlinie von Briink leisten; und
(c) Gesetze und behördliche Vorschriften einhalten, die für die Bereitstellung der erworbenen Dienste durch Briink an seine Kunden gelten, vorbehaltlich der Nutzung der erworbenen Dienste durch den Kunden und die Nutzer gemäß dieser Vereinbarung, den anwendbaren Bestellformularen und der Dokumentation.
2.2 Sicherheit und Schutz von Kundendaten
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden durch Briink unterliegt dem Datenverarbeitungsnachtrag gemäß Art. 28 DSGVO, der diesem Dokument als Anhang A beigefügt ist.
2.3 Berichte
Im Rahmen der Dienste kann Briink dem Kunden von Zeit zu Zeit Berichte über die Dienste zur Verfügung stellen. Der Kunde darf diese Berichte für seine eigenen internen Geschäftszwecke gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung abrufen und nutzen.
2.4 Testdienste
Wenn der Kunde mit Briink die Bereitstellung von Testdiensten vereinbart hat, wird Briink dem Kunden die entsprechenden Testdienste kostenlos oder zu einer reduzierten Servicegebühr bis zum früheren der folgenden Zeitpunkte zur Verfügung stellen:
(a) dem Ende des Testzeitraums, den Briink dem Kunden mitgeteilt hat; oder
(b) dem Startdatum von Abonnements für erworbene Dienste, die vom Kunden für diese(n) Dienst(e) bestellt wurden; oder
(c) Kündigung durch Briink nach eigenem Ermessen.
3. Nutzung der Dienste
3.1 Nutzerzugang
Jeder Nutzer verwendet einen eindeutigen Benutzernamen und ein Passwort für den Zugriff auf die Dienste. Die eindeutigen Benutzernamen und Passwörter dürfen nicht geteilt oder von mehr als einem einzelnen Nutzer für den Zugriff auf die Dienste verwendet werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Briink die erforderlichen Informationen und sonstige Unterstützung zur Verfügung zu stellen, damit Briink den Nutzern den Zugang zu den Diensten ermöglichen kann, und wird alle Nutzeranfragen für den Zugang zu den Diensten überprüfen. Der Kunde ist allein verantwortlich für alle Aktivitäten, die unter den Nutzerkonten stattfinden.
3.2 Pflichten des Kunden
Der Kunde wird:
(a) die Dienste nur in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung, den Bestellformularen, der Dokumentation und den anwendbaren Gesetzen und behördlichen Vorschriften nutzen;
(b) für die Einhaltung dieser Vereinbarung, der Bestellformulare und der Dokumentation durch die Nutzer verantwortlich sein;
(c) für die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der Kundendaten verantwortlich sein, einschließlich der Art und Weise, wie der Kunde die Kundendaten erworben hat, und der Nutzung der Kundendaten durch den Kunden mit den Diensten; und
(d) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um unbefugten Zugriff auf oder die Nutzung der Dienste zu verhindern, und Briink unverzüglich über jeden solchen unbefugten Zugriff oder jede solche Nutzung informieren. Jede Nutzung der Dienste durch den Kunden oder die Nutzer, die gegen das Vorstehende verstößt und nach Einschätzung von Briink die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Dienste von Briink gefährdet, kann zur sofortigen Sperrung der Dienste durch Briink führen; Briink wird jedoch wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um vor einer solchen Sperrung eine Benachrichtigung und die Möglichkeit zur Behebung eines solchen Verstoßes oder einer solchen Bedrohung zu geben.
3.3 Nutzungsbeschränkungen
Der Kunde wird nicht und wird sicherstellen, dass seine Nutzer nicht:
(a) die Dienste anderen Personen als dem Kunden oder seinen Nutzern zur Verfügung stellen oder die Dienste zugunsten anderer Personen als des Kunden oder seiner verbundenen Unternehmen nutzen, außer wie ausdrücklich in einem Bestellformular gestattet;
(b) die Dienste modifizieren, anpassen, ändern oder übersetzen;
(c) die Dienste oder Teile davon unterlizenzieren, verleasen, verkaufen, weiterverkaufen, vermieten, verleihen oder vertreiben oder die Dienste in einem Service-Büro oder Outsourcing-Angebot anbieten;
(d) Reverse Engineering durchführen, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig den Quellcode (oder die zugrunde liegenden Ideen, Algorithmen, Struktur oder Organisation) der Dienste oder Teile davon ableiten oder bestimmen oder versuchen, diesen abzuleiten oder zu bestimmen, außer wenn gesetzlich zulässig;
(e) in irgendeiner Weise den Betrieb der Dienste oder die Hardware und das Netzwerk, die für deren Betrieb verwendet werden, stören oder versuchen, die Dienste ohne vorherige Genehmigung von Briink auf Schwachstellen zu untersuchen, zu scannen oder zu testen;
(f) die Dienste nutzen, um rechtsverletzendes, verleumderisches oder anderweitig rechtswidriges oder unerlaubtes Material zu speichern oder zu übertragen, oder um Material zu speichern oder zu übertragen, das die Datenschutzrechte Dritter verletzt;
(g) Teile der Dienste ändern, kopieren, offenlegen (außer wie ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet) oder abgeleitete Werke auf deren Grundlage erstellen;
(h) auf die Dienste oder auf Funktionen, Informationen oder Funktionalitäten davon zugreifen oder diese nutzen, um ein ähnliches oder konkurrierendes Produkt oder eine Dienstleistung zu entwickeln oder anderweitig Wettbewerbsanalysen oder Benchmarking durchzuführen;
(i) versuchen, über eine nicht genehmigte Schnittstelle auf die Dienste zuzugreifen;
(j) die Dienste im Zusammenhang mit zeitkritischen oder unternehmenskritischen Funktionen des Kunden nutzen;
(k) jegliche Eigentumshinweise (einschließlich Urheberrechts- und Markenhinweise) von Briink oder seinen Lizenzgebern auf den Diensten oder Kopien davon entfernen, ändern oder unkenntlich machen;
(l) Kundendaten in die Dienste hochladen, die sensible personenbezogene Daten enthalten (wie z.B. Finanz-, Gesundheits- oder andere sensible personenbezogene Daten wie behördliche Ausweise, Passnummern, geschützte Gesundheitsinformationen, Kreditkartendaten oder Sozialversicherungsnummern); oder
(m) die Dienste anderweitig in einer Weise nutzen, die den gemäß den anwendbaren Bestellformularen zulässigen Nutzungsumfang überschreitet.
3.4 Drittanbieter-Integrationen
Die Dienste können mit bestimmten Websites und Anwendungen Dritter integriert werden. Drittanbieterdienste unterliegen ausschließlich den für diese Drittanbieterdienste geltenden Geschäftsbedingungen, wie sie zwischen dem Kunden und den Anbietern der Drittanbieterdienste vereinbart wurden. Briink befürwortet oder unterstützt Drittanbieterdienste nicht und ist nicht für diese verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Datenschutzrichtlinien und -praktiken im Zusammenhang mit Drittanbieterdiensten. Der Kunde kann Integrationen zwischen den Diensten und Drittanbieterdiensten aktivieren, und dadurch:
(a) Briink anweist, Kundendaten (einschließlich, soweit erforderlich, personenbezogener Daten) mit den Anbietern solcher Drittanbieterdienste zu teilen, um die Integration zu erleichtern; und
(b) Briink die Erlaubnis erteilt, zu gestatten,
Drittanbieterdienste und deren Anbieter auf Kundendaten und Informationen über die Nutzung der Drittanbieterdienste durch den Kunden zuzugreifen, soweit dies für die Interaktion der Drittanbieterdienste mit den Diensten erforderlich ist. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Anbietern der Drittanbieterdienste alle Anweisungen zur Nutzung und zum Schutz der Kundendaten zu geben. Briink und die Anbieter von Drittanbieterdiensten sind keine Auftragsverarbeiter oder
Unterauftragsverarbeiter personenbezogener Daten in Bezug zueinander.
4. Gebühren und Zahlungen
4.1 Gebühren
Der Kunde zahlt Briink alle Gebühren monatlich oder jährlich gemäß dieser Vereinbarung und der Preisübersicht auf unserer Website, sofern im Bestellformular nichts anderes vereinbart ist (die „Gebühren“). Sofern in dieser Vereinbarung oder einem Bestellformular nichts anderes festgelegt ist, sind Zahlungsverpflichtungen unkündbar und gezahlte Gebühren nicht erstattungsfähig. Sofern hierin oder in einem Bestellformular nichts anderes festgelegt ist, kann Briink die Gebühren bei Verlängerung jeder Abonnementlaufzeit erhöhen, indem es dem Kunden mindestens fünfundvierzig (45) Tage vor Beginn der jeweiligen Verlängerungslaufzeit eine schriftliche Mitteilung zukommen lässt.
4.2 Rechnungen und Zahlungen
Sofern im jeweiligen Bestellformular nichts anderes festgelegt ist, wird Briink dem Kunden alle Gebühren entweder jährlich, monatlich oder gemäß einer im anwendbaren Bestellformular angegebenen abweichenden Abrechnungshäufigkeit in Rechnung stellen oder, falls der Kunde Briink gültige Kreditkarteninformationen zur Verfügung gestellt hat, diese Gebühren dem Kunden belasten. Sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben ist, ist die vollständige Zahlung der in Rechnung gestellten Gebühren innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
4.3 Zahlungsverzug
Der Kunde ist für angemessene Kosten und Auslagen verantwortlich, die Briink bei der Eintreibung überfälliger Gebühren entstehen. Sind Gebühren 15 Tage oder länger überfällig, kann Briink, ohne seine sonstigen Rechte und Rechtsmittel einzuschränken, die Dienste sofort aussetzen, bis diese Beträge vollständig bezahlt sind, vorausgesetzt, Briink unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um dem Kunden mindestens 5 Tage vor der Aussetzung der Dienste eine schriftliche Mitteilung über die Überfälligkeit seines Kontos zukommen zu lassen.
4.4 Zahlungsstreitigkeiten
Briink wird seine Rechte gemäß dem obigen Abschnitt „Zahlungsverzug“ nicht ausüben, wenn der Kunde die anfallenden Gebühren angemessen und in gutem Glauben bestreitet und gewissenhaft an der Beilegung des Streits mitwirkt.
4.5 Steuern
Steuern. Alle in oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung genannten Beträge verstehen sich, sofern der Kontext nichts anderes erfordert, ausschließlich anfallender Mehrwertsteuern oder anderer spezifischer Steuern wie Quellensteuern, die zu diesen Beträgen hinzugerechnet werden und vom Kunden entweder an Briink oder, falls zutreffend, direkt an die lokalen Steuerbehörden zu zahlen sind.
5. Laufzeit und Beendigung
5.1 Laufzeit
Diese Vereinbarung beginnt an dem Datum, an dem Sie sich für den Dienst anmelden, falls zutreffend, oder am Wirksamkeitsdatum des ersten Bestellformulars zwischen den Parteien und läuft auf monatlicher oder jährlicher Basis (oder wie im Bestellformular festgelegt weiter), es sei denn, sie wird zuvor gemäß dieser Vereinbarung gekündigt (die „Laufzeit“).
5.2 Kündigung aus wichtigem Grund
Jede Partei kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn:
(a) die andere Partei diese Vereinbarung wesentlich verletzt und diese Verletzung mehr als dreißig (30) Tage nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über diese Verletzung nicht behoben wird; oder
(b) die andere Partei: (i) zahlungsunfähig wird; (ii) einen Insolvenzantrag stellt, der nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Beginn abgewiesen wird; oder
(c) eine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger vornimmt.
5.3 Wirkung der Kündigung
Mit dem früheren der beiden Zeitpunkte, dem Ablauf oder der Kündigung dieser Vereinbarung, erlöschen die dem Kunden hierunter gewährten Rechte und Lizenzen unverzüglich, der Kunde stellt die Nutzung der Dienste und der Dokumentation ein, und der Kunde gibt alle Kopien der Dokumentation in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle zurück oder vernichtet sie. Die Kündigung oder der Ablauf entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung aller Gebühren, die vor diesem Ablauf oder dieser Kündigung angefallen sind.
5.4 Rückgabe von Kundendaten
Auf Verlangen des Kunden, das innerhalb von 30 Tagen nach dem Wirksamwerden der Kündigung oder des Ablaufs dieser Vereinbarung erfolgt, stellt Briink dem Kunden die Kundendaten zur Verfügung. Nach Ablauf dieser 30-Tage-Frist ist Briink nicht mehr verpflichtet, Kundendaten aufzubewahren, und wird danach alle Kopien der Kundendaten in seinen Systemen oder anderweitig in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle löschen oder vernichten, es sei denn, dies ist gesetzlich verboten.
5.4 Fortbestand
Die Abschnitte „Gebühren und Zahlungen für Dienste“, „Wirkung der Kündigung“, „Fortbestand“, „Eigentumsrechte und Lizenzen“, „Vertraulichkeit“, „Haftungsausschlüsse“, „Gegenseitige Freistellung“, „Haftungsbeschränkung“ und „Sonstiges“ bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung in Kraft, und der Abschnitt „Sicherheit und Schutz von Kundendaten“ bleibt nach jeder Beendigung oder jedem Ablauf dieser Vereinbarung so lange in Kraft, wie Briink im Besitz von Kundendaten ist.
6. Eigentumsrechte und Lizenzen
6.1 Die Dienste
Briink, seine verbundenen Unternehmen und Lizenzgeber behalten sich alle Rechte, Titel und Ansprüche an den Diensten und der Dokumentation vor, einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte sowie aller damit verbundenen und zugrunde liegenden Technologien und Dokumentationen und aller abgeleiteten Werke, Änderungen oder Verbesserungen der vorgenannten. Dem Kunden werden hierunter keine anderen Rechte eingeräumt als die hierin ausdrücklich festgelegten.
6.2 Kundendaten
Die Kundendaten sind ausschließliches Eigentum des Kunden. Der Kunde gewährt Briink, seinen verbundenen Unternehmen und den entsprechenden Auftragnehmern eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Lizenz zur Speicherung, Vervielfältigung, Nutzung, Anzeige, Übertragung und Analyse der Kundendaten, soweit dies für Briink angemessen ist, um dem Kunden die Dienste bereitzustellen und deren ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten, sowie für Briinks interne Forschungs-, Entwicklungs- und Verbesserungszwecke, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Analysen und Machine-Learning-Modellierung.
6.3 Feedback
Der Kunde gewährt Briink hiermit ein unbefristetes, unwiderrufliches, gebührenfreies und vollständig bezahltes Recht, Vorschläge, Ideen, Funktionsanfragen, Feedback, Empfehlungen oder andere vom Kunden bereitgestellte Informationen in Bezug auf die Dienste oder andere Briink-Produkte oder -Dienste in jeglicher Weise zu nutzen und anderweitig zu verwerten, einschließlich zum Zweck der Verbesserung und Weiterentwicklung der Dienste, vorausgesetzt, dass der Kunde bei einer solchen Nutzung nicht namentlich genannt wird.
6.4 Aggregierte Informationen
Briink darf Informationen bezüglich der Bereitstellung, Nutzung und Leistung der Dienste aggregieren, sammeln und analysieren und darf solche Informationen (während und nach der Laufzeit) nutzen, um die Dienste und andere Briink-Angebote zu entwickeln und zu verbessern, einschließlich der Berichtserstattung solcher Informationen an Dritte in einem aggregierten und anonymisierten Format, sodass weder ein Kunde noch eine Einzelperson oder ein Haushalt identifiziert werden kann.
7. Vertraulichkeit
7.1 Definition vertraulicher Informationen
„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, die von einer Partei (der „offenlegenden Partei“) der anderen Partei (der „empfangenden Partei“) offengelegt werden, entweder direkt oder indirekt schriftlich, mündlich oder durch die Prüfung materieller Objekte
(a) die die offenlegende Partei als vertraulich oder geschützt kennzeichnet; oder
(b) die aufgrund von Vermerken oder anderen Kennzeichnungen, der Umstände der Berichtserstattung oder der Art der Informationen selbst vernünftigerweise als vertraulich oder geschützt erscheint. Vertrauliche Informationen des Kunden umfassen Kundendaten; vertrauliche Informationen von Briink umfassen die Dienste, alle damit zusammenhängenden technischen Informationen sowie die Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung und aller Bestellformulare (einschließlich der Preise). Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die die empfangende Partei dokumentieren kann:
(i) der Öffentlichkeit allgemein zugänglich ist oder wird, außer durch eine rechtswidrige Handlung der empfangenden Partei; oder
(ii) sich rechtmäßig in ihrem Besitz befand oder ihr vor dem Erhalt von der offenlegenden Partei bekannt war; oder
(iii) ihr von einem Dritten, der diesbezüglich keinen Vertraulichkeitspflichten unterliegt, rechtmäßig und ohne Einschränkung offengelegt wurde; oder (iv) von der empfangenden Partei, ihren Mitarbeitern oder Drittauftragnehmern unabhängig entwickelt wurde, ohne Nutzung oder Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen. Zur Klarstellung gelten die in diesem Abschnitt „Vertraulichkeit“ festgelegten Geheimhaltungsverpflichtungen für vertrauliche Informationen, die zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der Bewertung zusätzlicher Briink-Dienste und -Angebote ausgetauscht werden.
7.2 Schutz vertraulicher Informationen
Alle von der offenlegenden Partei offengelegten vertraulichen Informationen bleiben Eigentum der offenlegenden Partei. Die offenlegende Partei behält sich alle Rechte an ihren vertraulichen Informationen vor. Die empfangende Partei wird die gleiche Sorgfalt anwenden, die sie zum Schutz der Vertraulichkeit ihrer eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art anwendet (jedoch nicht weniger als angemessene Sorgfalt), um:
(a) vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei nicht für Zwecke außerhalb des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung zu nutzen; und
(b) den Zugang zu vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei, außer wenn von der offenlegenden Partei schriftlich anders genehmigt, auf diejenigen ihrer und der Mitarbeiter und Auftragnehmer ihrer verbundenen Unternehmen beschränken, die diesen Zugang für Zwecke benötigen, die mit dieser Vereinbarung im Einklang stehen, und die Vertraulichkeitsvereinbarungen mit der empfangenden Partei unterzeichnet haben, die Schutzmaßnahmen enthalten, die nicht wesentlich weniger schützend für die vertraulichen Informationen sind als die hierin enthaltenen. Keine der Parteien wird die Bedingungen dieser Vereinbarung oder eines Bestellformulars ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weitergeben, außer an ihre verbundenen Unternehmen, Rechtsberater und Buchhalter, vorausgesetzt, dass eine Partei, die eine solche Berichtserstattung gegenüber ihrem verbundenen Unternehmen, Rechtsberater oder Buchhalter vornimmt, für die Einhaltung dieses Abschnitts „Vertraulichkeit“ durch dieses verbundene Unternehmen, diesen Rechtsberater oder Buchhalter verantwortlich bleibt. Ungeachtet des Vorstehenden darf Briink die Bedingungen dieser Vereinbarung und jedes anwendbaren Bestellformulars einem Auftragnehmer in dem Maße offenlegen, wie es zur Erfüllung der Verpflichtungen von Briink aus dieser Vereinbarung erforderlich ist, und zwar unter Vertraulichkeitsbedingungen, die im Wesentlichen so schützend sind wie die hierin festgelegten.
7.3 Erzwungene Berichtserstattung
Jede Partei darf vertrauliche Informationen offenlegen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, vorausgesetzt, die empfangende Partei gibt der offenlegenden Partei eine angemessene Vorankündigung dieser erforderlichen Berichtserstattung und kooperiert mit der offenlegenden Partei, damit diese eine angemessene vertrauliche Behandlung dieser vertraulichen Informationen erwirken kann.
8. Zusicherungen, Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse
8.1 Zusicherungen
Jede Partei versichert, dass sie diesen Vertrag wirksam abgeschlossen hat und die rechtliche Befugnis dazu besitzt.
8.2 Briink-Gewährleistungen
Briink gewährleistet, dass Briink während der anwendbaren Abonnementlaufzeit nicht: (a) die Gesamtfunktionalität der Dienste wesentlich verringern wird; oder (b) die Gesamtsicherheit der Dienste wesentlich verringern wird.
8.3 Rechtsbehelfe bei Gewährleistung
Der Kunde wird Briink innerhalb von 30 Tagen über jede Nichtkonformität der Dienste gemäß einer oben genannten Gewährleistung informieren. Vorausgesetzt, der Kunde benachrichtigt Briink innerhalb dieser Frist, wird Briink wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Nichtkonformität ohne zusätzliche Kosten zu beheben. Sollte Briink nicht in der Lage sein, solche nicht konformen Dienste innerhalb einer angemessenen Frist wie zugesichert zu korrigieren, ist der Kunde berechtigt, das entsprechende Bestellformular zu kündigen und eine anteilige Rückerstattung aller vorausbezahlten, ungenutzten Gebühren für den Rest der Abonnementlaufzeit zu erhalten. Das vorgenannte Rechtsmittel ist das einzige Rechtsmittel des Kunden im Falle einer Verletzung der oben genannten beschränkten Gewährleistungen.
8.4 Gewährleistungsausschluss
SOFERN HIERIN NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS VORGESEHEN, WERDEN DER DIENST UND ALLE ZUGEHÖRIGEN KOMPONENTEN UND INFORMATIONEN OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ BEREITGESTELLT, UND BRIINK LEHNT AUSDRÜCKLICH JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DES EIGENTUMS, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, AB. DER KUNDE BESTÄTIGT, DASS WIR NICHT GEWÄHRLEISTEN, DASS DER DIENST UNUNTERBROCHEN, SICHER ODER FEHLERFREI IST.
8.5 KI-Ergebnisse und professionelles Urteilsvermögen
- Der Kunde bestätigt, dass die Dienste künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen nutzen, um Ergebnisse, Berichte, Empfehlungen, Zusammenfassungen und andere Inhalte („Ergebnisse“) zu generieren.
- Die Ergebnisse sind probabilistischer Natur und können Ungenauigkeiten oder Auslassungen enthalten. Die Ergebnisse dienen ausschließlich der Unterstützung der internen Arbeitsabläufe des Kunden und stellen keine Rechts-, Buchhaltungs-, Prüfungs-, Versicherungs-, Compliance-, Anlage-, Nachhaltigkeits- oder sonstige professionelle Beratung dar.
- Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Bewertung und Überprüfung der Ergebnisse sowie für alle Entscheidungen, Berichtserstattungen, Einreichungen, Berichte, Zertifizierungen oder Maßnahmen, die auf den Diensten oder Ergebnissen basieren.
9. Gegenseitige Freistellung
9.1 Freistellung durch Briink
Briink wird den Kunden gegen jegliche Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren verteidigen, die von einem Dritten gegen den Kunden erhoben oder eingeleitet werden, mit der Behauptung, dass die erworbenen Dienste die geistigen Eigentumsrechte dieses Dritten in Deutschland verletzen oder missbräuchlich nutzen (jeweils ein „Anspruch gegen den Kunden“ genannt), und wird den Kunden von allen Schäden, Anwaltskosten und Gerichtskosten freistellen, die dem Kunden infolge eines Anspruchs gegen den Kunden endgültig auferlegt werden, oder für Beträge, die der Kunde im Rahmen einer von Briink schriftlich genehmigten Vergleichsvereinbarung für einen Anspruch gegen den Kunden gezahlt hat, vorausgesetzt, der Kunde:
(a) Briink unverzüglich schriftlich über den Anspruch gegen den Kunden benachrichtigt;
(b) Briink die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs gegen den Kunden überlässt; und
(c) Briink alle zumutbare Unterstützung auf Kosten von Briink gewährt. Erhält Briink Informationen über eine Verletzung oder missbräuchliche Nutzung im Zusammenhang mit den Diensten, kann Briink nach eigenem Ermessen und ohne Kosten für den Kunden:
(i) die Dienste so ändern, dass nicht mehr behauptet wird, dass sie Rechte verletzen oder missbräuchlich nutzen;
(ii) eine Lizenz für die fortgesetzte Nutzung der Dienste durch den Kunden gemäß dieser Vereinbarung erwerben; oder
(iii) die Abonnements des Kunden für die Dienste mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen und dem Kunden alle im Voraus bezahlten Gebühren erstatten, die den Rest der Abonnementlaufzeit der gekündigten Dienste abdecken. Die vorstehenden Verteidigungs- und Freistellungsverpflichtungen gelten nicht, wenn ein Anspruch gegen den Kunden entsteht aus:
(I) die Nutzung oder Kombination der Dienste oder eines Teils davon mit Software, Hardware, Daten oder Prozessen, die nicht von Briink bereitgestellt wurden, wenn die Dienste oder deren Nutzung ohne eine solche Kombination keine Verletzung darstellen würden;
(II) Änderungen an den Diensten, die nicht von Briink vorgenommen wurden; oder
(III) die Verletzung dieser Vereinbarung, der anwendbaren Bestellformulare oder der Dokumentation durch den Kunden.
9.2 Freistellung durch den Kunden
Der Kunde wird Briink und seine verbundenen Unternehmen gegen jegliche Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren verteidigen, die von einem Dritten gegen Briink erhoben oder eingeleitet werden und die sich ergeben aus:
(a) die Nutzung der Dienste durch den Kunden in ungesetzlicher Weise oder unter Verletzung dieser Vereinbarung, eines Bestellformulars oder der Dokumentation; oder
(b) jegliche Kundendaten oder die Nutzung von Kundendaten durch den Kunden mit den Diensten (jeweils ein „Anspruch gegen Briink“), und wird Briink von allen Schäden, Anwaltskosten und Gerichtskosten freistellen, die Briink infolge eines Anspruchs gegen Briink endgültig auferlegt werden, oder für alle Beträge, die Briink im Rahmen eines vom Kunden schriftlich genehmigten Vergleichs eines Anspruchs gegen Briink gezahlt hat, vorausgesetzt, Briink: (i) den Kunden unverzüglich schriftlich über den Anspruch gegen Briink informiert; (ii) dem Kunden die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs gegen Briink überlässt; und (iii) dem Kunden alle angemessene Unterstützung auf Kosten des Kunden gewährt. Die vorstehenden Verteidigungs- und Freistellungsverpflichtungen gelten nicht, wenn ein Anspruch gegen Briink aus einer Verletzung dieser Vereinbarung, der anwendbaren Bestellformulare oder der Dokumentation durch Briink entsteht.
9.3 Einziger und ausschließlicher Rechtsbehelf
Dieser Abschnitt 9 legt die alleinige Haftung der entschädigungspflichtigen Partei gegenüber der anderen Partei und den ausschließlichen Rechtsbehelf der entschädigten Partei gegen die andere Partei für die hierin beschriebenen Ansprüche Dritter fest.
10. Haftungsbeschränkung
10.1 Vorsatz
Bei Vorsatz haftet Briink gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des anwendbaren Rechts.
10.2 Grobe Fahrlässigkeit
Bei grober Fahrlässigkeit haftet Briink gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des anwendbaren Rechts.
10.3 Einfache Fahrlässigkeit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Briink – sofern der Haftungsmaßstab nicht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des anwendbaren Rechts (wie z.B. eine Beschränkung der Sorgfaltspflicht in eigenen Angelegenheiten) eingeschränkt ist – nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Kunde im Allgemeinen vertraut und vernünftigerweise vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Briink auf die typischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Indirekte und Folgeschäden, die aus Mängeln der gelieferten Waren und/oder Leistungen resultieren, sind daher nur dann ersatzfähig, wenn solche Schäden typisch und vernünftigerweise vorhersehbar sind und die Waren und/oder Leistungen bestimmungsgemäß verwendet werden.
10.4 Ausnahmen bei einfacher Fahrlässigkeit
Die vorgenannten Beschränkungen gelten nicht für:
(i) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
(ii) die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
(iii) die Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit von Waren und/oder Leistungen oder arglistiges Verschweigen von Mängeln durch Briink.
10.5 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten, vorbehaltlich der Bestimmungen von Abschnitt 10.4, für:
(i) jegliche Haftungsansprüche aus welchem Rechtsgrund auch immer, insbesondere aber wegen Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, soweit solche Ansprüche auf Verschulden beruhen, und
(ii) jede Pflichtverletzung durch Erfüllungsgehilfen oder jede andere Person, für deren Verhalten Briink nach den gesetzlichen Bestimmungen des anwendbaren Rechts haftbar gemacht werden kann.
10.6.
In keinem Fall übersteigt die Gesamthaftung von Briink zusammen mit all seinen verbundenen Unternehmen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergibt, den Gesamtbetrag, den der Kunde und seine verbundenen Unternehmen hierunter für die Leistungen gezahlt haben, die zu der Haftung in den zwölf (12) Monaten vor dem ersten Vorfall, aus dem die Haftung entstand, geführt haben. Die vorstehende Beschränkung gilt unabhängig davon, ob eine Klage auf Vertrag oder unerlaubter Handlung beruht und unabhängig von der Haftungstheorie, schränkt jedoch die Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag nicht ein.
10.7.
In keinem Fall haften eine Partei oder ihre verbundenen Unternehmen für entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, entgangenen Goodwill oder indirekte, besondere, zufällige, Folgeschäden, Deckungsschäden, Betriebsunterbrechungsschäden oder Strafschadensersatz, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, unabhängig davon, ob eine Klage auf Vertrag oder unerlaubter Handlung beruht und unabhängig von der Haftungstheorie, selbst wenn eine Partei oder ihre verbundenen Unternehmen auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden oder wenn ein Rechtsbehelf einer Partei oder ihrer verbundenen Unternehmen seinen wesentlichen Zweck verfehlt. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit dies gesetzlich verboten ist.
11. Sonstiges
11.1 Beziehung zwischen den Parteien
Briink ist ein unabhängiger Auftragnehmer; nichts in diesem Vertrag ist so auszulegen, dass es eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder ein Vertretungsverhältnis zwischen den Parteien begründet.
11.2 Anti-Korruption
Keine der Parteien hat im Zusammenhang mit diesem Vertrag illegale oder unzulässige Bestechungsgelder, Rabatte, Zahlungen, Einflussnahmen, Schmiergelder oder andere Wertgegenstände von einem Mitarbeiter oder Beauftragten der anderen Partei erhalten oder angeboten bekommen.
11.3 Abtretung
Keine der Parteien darf ihre Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen; jede Abtretung oder Übertragung, die gegen das Vorstehende verstößt, ist nichtig. Dies gilt jedoch nicht, wenn eine Partei das Recht hat, den Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an die Rechtsnachfolgerin im Falle einer Fusion, einer Unternehmensumstrukturierung oder eines Verkaufs aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte dieser Partei abzutreten. Dieser Vertrag ist für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger bindend.
11.4 Mitteilungen
Alle gemäß dieser Vereinbarung erforderlichen oder zulässigen Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen, im Falle von Briink per E-Mail an info@briink.com und im Falle des Kunden per E-Mail an die im Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse des Kundenansprechpartners (falls zutreffend), vorausgesetzt jedoch, dass in Bezug auf Mitteilungen, die Verstöße gegen diese Vereinbarung oder deren Beendigung betreffen, eine Kopie dieser Mitteilung auch schriftlich an die andere Partei an die im Bestellformular angegebene Adresse der Partei per Kurier, per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein (Porto vorausbezahlt und Rückschein angefordert) oder per einem national anerkannten Expressversanddienst gesendet wird. Jede Partei kann ihre E-Mail-Adresse und/oder Adresse für den Empfang von Mitteilungen ändern, indem sie der anderen Partei eine entsprechende Mitteilung zukommen lässt.
11.5 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
11.6 Verzichtserklärungen; Salvatorische Klausel
Verzichtserklärungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von Vertretern unterzeichnet werden, die befugt sind, die Parteien zu binden. Ein Verzicht oder die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung bei einer Gelegenheit gilt nicht als Verzicht auf eine andere Bestimmung oder auf diese Bestimmung bei einer anderen Gelegenheit. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung undurchsetzbar sein, wird diese Bestimmung geändert und so ausgelegt, dass die Ziele dieser Bestimmung im größtmöglichen Umfang nach geltendem Recht erreicht werden, und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
11.7 Auslegung
Die Überschriften der Abschnitte dieser Vereinbarung dienen der Übersichtlichkeit und sind nicht zur Auslegung dieser Vereinbarung heranzuziehen. Im Sinne dieser Vereinbarung bedeutet das Wort „einschließlich“ „einschließlich, aber nicht beschränkt auf“.
11.8 Höhere Gewalt
Eine Verzögerung bei der Erfüllung von Pflichten oder Obliegenheiten einer Partei (mit Ausnahme der Verpflichtung zur Zahlung fälliger Gebühren) gilt nicht als Verstoß gegen diese Vereinbarung, wenn diese Verzögerung durch einen Arbeitskampf, Materialknappheit, Krieg, Feuer, Erdbeben, Taifun, Überschwemmung, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Pandemie/Epidemie, Ausfälle von Cloud-Dienstanbietern oder ein anderes Ereignis verursacht wird, das außerhalb der Kontrolle dieser Partei liegt, vorausgesetzt, diese Partei unternimmt unter den gegebenen Umständen angemessene Anstrengungen, um die andere Partei über die Umstände, die die Verzögerung verursachen, zu informieren und die Leistung so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.
11.9 Gesamte Vereinbarung; Änderungen
Diese Vereinbarung und jedes anwendbare Bestellformular stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle früheren und gleichzeitig bestehenden schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Angebote oder Zusicherungen bezüglich des Gegenstands dieser Vereinbarung. Soweit ein Konflikt zwischen den Bedingungen eines Bestellformulars oder einer Leistungsbeschreibung und den Bedingungen dieser Vereinbarung entsteht, gelten die Bedingungen des Bestellformulars oder der Leistungsbeschreibung. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bedingungen dieser Vereinbarung und jedes Bestellformulars die Bedingungen jeglicher Kundenbestellung ersetzen.
Anhang A
Briink Intelligence GmbH
Datenverarbeitungsnachtrag
1. Allgemeines
1.1 Dieser Nachtrag (der „Datenverarbeitungsnachtrag“) ist Bestandteil des Abonnementvertrags zwischen dem Kunden und Briink bezüglich der dem Kunden von Briink gemäß seinen Nutzungsbedingungen (den „Nutzungsbedingungen“) angebotenen Dienstleistungen.
2. Gegenstand und Laufzeit
2.1 Dieser Datenverarbeitungsnachtrag legt die Rechte und Pflichten der Parteien fest, die sich aus der Verarbeitung von Kundendaten (wie in den Nutzungsbedingungen definiert) durch Briink ergeben.
2.2. Zu diesem Zweck beauftragt der Kunde Briink hiermit als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Alle in diesem Datenverarbeitungsnachtrag verwendeten Begriffe haben die in der DSGVO festgelegte Bedeutung.
3. Grundsatz der vertragsbasierten Verarbeitung (Art. 28 Abs. 1 DSGVO) und Verarbeitung im Ausland
3.1 Briink stellt sicher, dass es geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen wird, derart, dass die Verarbeitung den Anforderungen der DSGVO entspricht und den Schutz der Rechte der betroffenen Personen gewährleistet. Die Einzelheiten ergeben sich aus Abschnitt 8 dieses Datenverarbeitungsnachtrags.
4. Unterbeauftragung (Art. 28 Abs. 2, Abs. 3 Buchst. d, Abs. 4 DSGVO)
4.1 Briink wird keine weiteren Auftragnehmer („Subcontractor“) ohne die vorherige spezifische oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Kunden einschalten.
4.2. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Genehmigung, die folgenden Unterauftragnehmer einzuschalten:
- Rechenserver & Protokollierung: Google Cloud Platform, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin 4, Irland
- Website- & Produktanalysen: Google Marketing Platform, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin 4, Irland
- Data Warehouse & Produktanalysen: Google Cloud EMEA Limited, 70 Sir John Rogerson's Quay, Dublin 2, Irland
- Projektmanagement: GSuite by Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
- Kundendatenmanagement: Twilio Germany GmbH, Unter den Linden 10, 10117 Berlin, Germany
- Identitätsmanagement: Auth0 by Okta, Union House, 182-194 Union StreetLondon, SE1 0LH, United Kingdom
- Kundenbeziehungsmanagement: Slack Technologies, Inc., 60 R801, North Dock, Dublin, Irland
- Verwaltung von Zugangsdaten: 1password by AgileBits Inc., 1st Floor, 20 Ropemaker Street, London EC2Y 9AR, United Kingdom
- Data Warehouse: Neo4j Legal, Viktualienmarkt 8, 80331 München
- Kundensupport-Tools: Intercom by Fin, Level 9, The Warehouse, 207-211 Old Street, London EC1V 9NR
- Feature-Management: Catamorphic, Co. (LaunchDarkly), 1999 Harrison Street Suite 1100 Oakland, CA 94612 United States of America
- Zahlungsabwicklung: Stripe, 3 Dublin Landings, North Wall Quay, Dublin 1, D01 C4E0, Irland
- Produktanalysen: Mixpanel, Avenida Diagonal, 442 – P. 3 PTA. 108037 Barcelona, Spanien
- Basismodelle: OpenAI Inc, 1st Floor, The Liffey Trust Centre, 117-126 Sheriff Street Upper, Dublin 1, D01 YC43, Ireland
- Basismodelle: Anthropic, DataRep, Data Protection Representative Limited, 27 Cork Road, Middleton Co. Cork, Ireland (EU-Vertreter gemäß DSGVO)
- Basismodelle: Mistral AI, 6 Rue de la Cavalerie, 75015 Paris, France
- Hosting von Basismodellen und Transformatoren: Hugging Face, Hugging Face France SAS, 9 Rue des Colonnes, 75002 Paris, France
- Such- und Antwort-KI: Perplexity AI, c/o DataRep, Data Protection Representative Limited, 27 Cork Road, Middleton, Co. Cork, Ireland (EU-Vertreter gemäß DSGVO)
- Web-Crawling-Dienste: SerpAPI LLC, 5540 N Lamar Blvd #12, Austin, TX 78756, United States
- Abrechnungsplattform: Orb, 123 Market Street, San Francisco, CA, USA
- Umsatzsteuerkonformität: Anrok, 300 California Street, San Francisco, CA, USA
- Dateikonvertierungsdienst: ConvertAPI, UAB, Lauksargio 111, Vilnius, LT-10105, Lithuania
- LLM-Anwendungsentwicklungsplattform: Langsmith Inc. 3-1-1 Higashi Ikebukuro, Toshima-ku, Tokyo, 170-6018, Japan
- Rechenleistungsskalierung: Modal Labs, Wallingatan 24, Floor 3, 111 24 Stockholm, Sweden
- Fehlerüberwachungsdienste: Sentry, Praterstraße 1, 1020 Vienna, Austria
- Code-Verwaltung: Github, 88 Colin P. Kelly Jr. StreetSan Francisco, CA 94107United States
- Sicherheitspartner: Drata, 4660 La Jolla Village Drive, Suite 100, San Diego, CA 92122, United States
- Schwachstellen-Scanning: Snyk, Suite 4, 7th Floor, 50 BroadwayLondon, SW1H 0DBUnited Kingdom
4.3 Der Kunde erteilt hiermit seine allgemeine Genehmigung zur Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern.
4.4 Briink informiert den Kunden im Hinblick auf die oben genannte allgemeine Genehmigung über jede beabsichtigte Änderung bezüglich der Hinzuziehung oder des Ersatzes von Unterauftragsverarbeitern und gibt dem Kunden dadurch die Möglichkeit, solchen Änderungen zu widersprechen.
4.5 Beauftragt Briink einen weiteren Unterauftragsverarbeiter zur Durchführung bestimmter Verarbeitungsaktivitäten im Auftrag des Kunden, werden dem Unterauftragsverarbeiter dieselben Datenschutzpflichten auferlegt, wie sie in diesem Datenverarbeitungsnachtrag festgelegt sind, und zwar durch einen Vertrag oder einen anderen Rechtsakt nach Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, insbesondere die Verpflichtung, ausreichende Garantien für die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zu bieten, sodass die Verarbeitung den Anforderungen der DSGVO entspricht. Die Parteien stellen klar, dass es zur Auferlegung derselben Datenschutzpflichten ausreicht, wenn das Schutzniveau des Unterauftrags dem Schutzniveau dieses Datenverarbeitungsnachtrags entspricht.
4.6 Unterauftragsvergabe im Sinne dieser Bestimmung umfasst nicht solche Leistungen, die Briink von Dritten als Nebenleistungen zur Unterstützung bei der Erbringung ihrer Dienste in Anspruch nimmt. Dies gilt z.B. für Telekommunikationsdienste, Wartungs- und Nutzerdienste, Reinigungspersonal, Wirtschaftsprüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Auch wenn solche Dienste ausgelagert werden, ist Briink jedoch verpflichtet, für angemessene und rechtlich konforme vertragliche Vereinbarungen zu sorgen und Kontrollmaßnahmen zu ergreifen, um den Schutz und die Sicherheit der Daten des Kunden zu gewährleisten.
5. Kategorien betroffener Personen, Art der personenbezogenen Daten sowie Umfang und Zweck der Verarbeitung (Art. 28 Abs. 3 DSGVO)
Anhang 1 dieses Auftragsverarbeitungsvertrags enthält die folgenden Informationen, die als Voraussetzung für die Verarbeitung durch Briink zu beachten sind:
- die Kategorien betroffener Personen;
- die Arten personenbezogener Daten; und
- Umfang und Zweck der Verarbeitung.
6. Weisungsrechte des Kunden (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO)
6.1 Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden verarbeitet, auch hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation, es sei denn, Briink ist aufgrund einer Rechtsvorschrift der Union oder der Mitgliedstaaten, der Briink unterliegt, dazu verpflichtet. In diesem Fall teilt Briink dem Kunden diese rechtliche Anforderung vor der Verarbeitung mit, es sei denn, das betreffende Recht verbietet eine solche Mitteilung aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses.
6.2 Das Weisungsrecht des Kunden hinsichtlich Art, Umfang und Verfahren der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ist auf den in diesem Auftragsverarbeitungsvertrag vorgesehenen Auftragsumfang beschränkt. Soweit Briink Weisungen zustimmt, die den in diesem Auftragsverarbeitungsvertrag vorgesehenen Auftragsumfang überschreiten, hat der Kunde Briink die entsprechenden Aufwendungen zu erstatten.
6.3 Der Kunde erteilt seine Weisungen schriftlich oder per E-Mail (in Textform).
6.4 Briink darf die personenbezogenen Daten, die Gegenstand dieses Auftragsverarbeitungsvertrags sind, zu keinen anderen Zwecken verwenden als zur Erfüllung der Nutzungsbedingungen. Ausgenommen hiervon sind Sicherungskopien, soweit diese zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Verarbeitungstätigkeiten erforderlich sind, sowie Daten, die zur Einhaltung gesetzlicher Archivierungspflichten erforderlich sind.
7. Kontrollrechte des Kunden
7.1 Auf schriftliche Anforderung und innerhalb einer angemessenen Frist verpflichtet sich Briink, dem Kunden alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Überprüfung der Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen gemäß diesem Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich sind, soweit dies nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist.
7.2 Hierzu kann Briink auch aktuelle Bescheinigungen, Berichte oder Auszüge aus Berichten von unabhängigen Stellen (z.B. Wirtschaftsprüfer, Prüfer, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutz-Auditoren, Qualitäts-Auditoren) oder eine geeignete Zertifizierung durch ein IT-Sicherheits- oder Datenschutz-Audit vorlegen.
7.3 Der Kunde erstattet Briink die Kosten, die Briink durch die Bereitstellung der Informationen entstehen.
8. Verpflichtung zur Vertraulichkeit und zum Datengeheimnis (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO)
8.1 Briink stellt sicher, dass die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Vertrags befugten Personen sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer entsprechenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
9. Technische und organisatorische Maßnahmen (Punkt c) Art. 28 Abs. 3 und Art. 32 DSGVO)
9.1 Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen treffen Briink und der Kunde – jeder in seinem Verantwortungsbereich – geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
9.2. Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus sind insbesondere die Risiken zu berücksichtigen, die mit der Verarbeitung verbunden sind, insbesondere durch zufällige oder unrechtmäßige Zerstörung, Verlust, Veränderung, unbefugte Berichtserstattung von oder unbefugten Zugang zu übermittelten, gespeicherten oder sonst verarbeiteten personenbezogenen Daten.
9.3 Die von Briink zu treffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen ergeben sich aus Anhang 2 dieses Auftragsverarbeitungsvertrags. Der Kunde erkennt an, dass die Einhaltung der in Anhang 2 beschriebenen Maßnahmen ausreicht, um die Anforderungen dieser Ziffer 8 zu erfüllen.
9.4 Briink ist jederzeit berechtigt, die in Anhang 2 zu diesem Auftragsverarbeitungsvertrag festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen durch andere Maßnahmen zu ersetzen, vorausgesetzt, Briink erfüllt die in Ziffer 8 Abs. 1 festgelegten Anforderungen.
9.5 Briink stellt sicher, dass jede natürliche Person, die seiner Autorität untersteht und Zugang zu personenbezogenen Daten hat, diese nur auf Weisung des Kunden verarbeitet, es sei denn, sie ist hierzu durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten verpflichtet.
10. Mitteilungspflichten von Briink (Art. 33 DSGVO)
10.1 Briink informiert den Kunden unverzüglich gemäß Art. 33 Abs. 2 DSGVO, wenn er Kenntnis von einer Verletzung des Schutzes von Kundendaten (wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert) erlangt. 10.2 Der Kunde erstattet Briink die für die Bereitstellung der Informationen entstandenen Aufwendungen, es sei denn, die Verletzung des Schutzes von Kundendaten ist auf ein Verschulden von Briink zurückzuführen.
11. Pflichten zur Unterstützung des Verantwortlichen (Punkte e), f), h) des Art. 28 Abs. 3 DSGVO)
11.1 Briink ist verpflichtet, den Kunden mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit dies unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung möglich ist, bei der Erfüllung der Pflicht des Kunden zu unterstützen, auf Anträge zur Ausübung der Rechte der betroffenen Person („Betroffenenrechte“) gemäß Kapitel III der DSGVO zu reagieren.
11.2 Briink ist verpflichtet, den Verantwortlichen unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Sicherstellung der Einhaltung der Pflichten gemäß Artikel 32 bis 36 DSGVO zu unterstützen.
11.3 Briink ist verpflichtet, dem Kunden alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zum Nachweis der Einhaltung der in Artikel 28 DSGVO niedergelegten Pflichten erforderlich sind, und Überprüfungen, einschließlich Inspektionen, durch den Kunden oder einen anderen vom Kunden beauftragten Prüfer zu ermöglichen und dazu beizutragen.
11.4 Briink informiert den Kunden unverzüglich, wenn eine Weisung seiner Ansicht nach gegen diese Verordnung oder andere Datenschutzvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten verstößt.
11.5 Der Kunde erstattet Briink die für die Erbringung der Unterstützung gemäß dieser Ziffer 11 entstandenen Aufwendungen.
12. Vertraulichkeit
12.1 Die Vertraulichkeitsregeln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben unberührt.
13. Laufzeit
13.1 Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag tritt mit der Zustimmung des Kunden zu den Nutzungsbedingungen in Kraft und gilt für die Dauer der Laufzeit, wie in den Nutzungsbedingungen festgelegt.
13.2 Die Beendigung der Nutzungsbedingungen, gleich aus welchem Grund, führt zur entsprechenden vorzeitigen Beendigung dieses Auftragsverarbeitungsvertrags.
14. Löschpflicht und Rückgabepflicht nach Beendigung (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO)
14.1 Nach Beendigung der Erbringung der Verarbeitungsleistungen ist Briink verpflichtet, nach Wahl des Kunden entweder alle Kundendaten zu löschen oder sie zurückzugeben, es sei denn, das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten schreibt die Speicherung der personenbezogenen Daten vor.
14.2 Der Kunde hat Briink die im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen gemäß dieser Ziffer 14 entstandenen Aufwendungen zu erstatten.
15. Datenschutzbeauftragter
15.1 Briink benennt schriftlich einen Datenschutzbeauftragten unter Beachtung der Art. 37 bis 39 DSGVO, es sei denn, eine Benennung ist nach den Bestimmungen der DSGVO oder des BDSG nicht erforderlich.
15.2 Die jeweiligen aktuellen Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind gemäß Art. 37 Abs. 7 DSGVO auf der Homepage der Website von Briink zu hinterlegen und leicht zugänglich zu machen und dem Kunden gesondert mitzuteilen, es sei denn, eine Benennung ist nach den Bestimmungen der DSGVO oder des BDSG nicht erforderlich.
15.3 Briink hat keinen Anspruch auf weitere Vergütung und/oder Erstattung von Auslagen im Rahmen dieses Auftragsverarbeitungsvertrags, es sei denn, es ist ausdrücklich anders vereinbart.
15.4 Soweit Leistungen von Briink im Rahmen dieses Auftragsverarbeitungsvertrags als vergütungspflichtig gekennzeichnet sind, werden die entsprechenden Leistungen von Briink nach Aufwand auf Basis der in den Nutzungsbedingungen vereinbarten Vergütungssätze vergütet. Sofern für bestimmte Leistungen keine Vergütungssätze vereinbart wurden, gelten die allgemeinen Vergütungssätze des Kunden in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung.
16. Haftung
16.1 Die Haftungsbestimmungen gemäß Ziffer 10 der Nutzungsbedingungen gelten für diesen Auftragsverarbeitungsvertrag entsprechend.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag ist integraler Bestandteil der Nutzungsbedingungen.
17.2 Im Falle von Abweichungen zwischen den Bestimmungen der Nutzungsbedingungen und diesem Auftragsverarbeitungsvertrag haben die Bestimmungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrags Vorrang.
Anhang 1
Kategorien betroffener Personen, Arten personenbezogener Daten, Umfang und Zweck der Verarbeitung
1. Kategorien betroffener Personen
Daten der Beteiligungsgesellschaften, Investoren, Kunden, Endkunden und deren Mitarbeitern des Kunden, sofern zutreffend.
2. Arten personenbezogener Daten
Die Arten der personenbezogenen Daten umfassen Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten, Bestelldaten, Marketingdaten, Verkaufsdaten, Sitzungsdaten und Finanzberichtsdaten, sofern diese Daten personenbezogene Daten darstellen.
3. Umfang der Verarbeitung
Der Umfang der Verarbeitung wird durch die Nutzungsbedingungen bestimmt.
4. Zweck der Verarbeitung
Zweck der Verarbeitung ist die Erfüllung der Nutzungsbedingungen.
Anlage 2
Technische und Organisatorische Maßnahmen
Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen ergreift Briink als Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden:
1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)
1.1 Zutrittskontrolle. Briink verhindert, dass unbefugte Personen Zugang zu Datenverarbeitungssystemen erhalten, in denen die personenbezogenen Daten des Kunden verarbeitet und genutzt werden. Zu diesem Zweck trifft Briink die folgenden Vorkehrungen:
- Alarmanlage
- Automatisches Zutrittskontrollsystem
- Schließanlage mit Codeschloss
- Videoüberwachung der Eingänge
- Sicherheitsschlösser
- Schlüsselregelung (Schlüsselausgabe etc.)
- Personenkontrolle am Pförtner / Empfang
- Besucherprotokollierung
- Sorgfältige Auswahl des Reinigungspersonals
- Sorgfältige Auswahl von Sicherheitspersonal
- Ausweispflicht
2. Authentifizierungskontrolle
Briink stellt sicher, dass Datenverarbeitungssysteme nicht von unbefugten Personen genutzt werden können. Hierzu trifft Briink insbesondere durch den Einsatz modernster Verschlüsselungsverfahren folgende Vorkehrungen:
- Zuweisung von Benutzerrechten
- Erstellung von Benutzerprofilen
- Passwortvergabe
- Authentifizierung mit Benutzername / Passwort und einem zweiten Faktor
- Einsatz von VPN-Technologie
- Verschlüsselung mobiler Datenträger
- Verschlüsselung von Datenträgern in Laptops / Notebooks
- Einsatz einer Hardware-/Software-Firewall
- SSH-Schlüsselrotation
3. Berechtigungskontrolle
Briink stellt sicher, dass die zur Nutzung der Datenverarbeitungssysteme berechtigten Personen nur auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden personenbezogenen Daten zugreifen können und dass Kundendaten während der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können. Hierzu trifft Briink insbesondere durch den Einsatz modernster Verschlüsselungsverfahren folgende Vorkehrungen:
- Erstellung eines Berechtigungskonzepts
- Rechteverwaltung durch Systemadministrator
- Reduzierung der Anzahl der Administratoren
- Passwortrichtlinie inkl. Passwortlänge, Passwortänderung
- Protokollierung von Zugriffen auf Anwendungen
- Verschlüsselung von Datenträgern
4. Trennungskontrolle
Briink stellt sicher, dass personenbezogene Daten des Kunden, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden, getrennt verarbeitet werden können. Hierzu trifft Briink folgende Vorkehrungen:
- Softwarebasierte Mandantentrennung
- Erstellung eines Berechtigungskonzepts
- Verschlüsselung von Datensätzen, die für denselben Zweck verarbeitet werden
- Vergabe von Datenbankrechten
5. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)
5.1 Berichtserstattungskontrolle: Briink stellt sicher, dass personenbezogene Daten des Kunden bei der elektronischen Übertragung oder bei ihrem Transport oder ihrer Speicherung auf Datenträgern nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Datenübertragungseinrichtungen vorgesehen ist. Hierzu trifft Briink insbesondere durch den Einsatz modernster Verschlüsselungsverfahren folgende Vorkehrungen:
- Einrichtung von Standleitungen oder VPN-Tunneln
- Berichtserstattung personenbezogener Daten in anonymisierter oder pseudonymisierter Form
- E-Mail-Verschlüsselung
- Erstellung einer Übersicht über regelmäßige Abruf- und Übermittlungsprozesse
- Virtuelle Private Cloud
- Dokumentation der Empfänger von Daten und der Zeiträume der geplanten Übermittlung oder vereinbarten Löschfristen
5.2 Eingabekontrolle: Briink stellt sicher, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten des Kunden in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, geändert oder entfernt wurden. Zu diesem Zweck ergreift Briink die folgenden Vorkehrungen:
- Protokollierung der Eingabe, Änderung und Löschung personenbezogener Daten
- Erstellung einer Übersicht, welche Anwendungen genutzt werden können, um welche personenbezogenen Daten einzugeben, zu ändern und zu löschen
- Nachvollziehbarkeit der Eingabe, Änderung und Löschung personenbezogener Daten durch individuelle Benutzernamen
- Aufbewahrung von Formularen, aus denen personenbezogene Daten in automatisierte Verarbeitungsverfahren übertragen wurden
- Vergabe von Rechten zur Eingabe, Änderung und Löschung personenbezogener Daten auf der Grundlage eines Berechtigungskonzepts
- Prüfung von Software-Abhängigkeiten
6. Verfügbarkeit und Widerstandsfähigkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)
6.1 Verfügbarkeitskontrolle: Briink stellt sicher, dass personenbezogene Daten des Kunden vor zufälliger Zerstörung oder Verlust geschützt sind. Zu diesem Zweck ergreift Briink die folgenden Vorkehrungen:
- Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)
- Brand- und Rauchmeldesysteme
- Erstellung eines Sicherungskonzepts
- Aufbewahrung von Backups an einem sicheren, externen Standort
7. Schnelle Wiederherstellbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. c DS-GVO);
Briink stellt sicher, dass personenbezogene Daten des Kunden und der Zugriff darauf im Falle eines physischen oder technischen Zwischenfalls schnell wiederhergestellt werden. Zu diesem Zweck ergreift Briink die vorgenannten Maßnahmen.
8. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Beurteilung (Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe d der DSGVO; Artikel 25 Absatz 1 der DSGVO)
Briink wird Verfahren implementieren, um die Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung regelmäßig zu überprüfen, zu bewerten und zu beurteilen. Zu diesem Zweck ergreift Briink die folgenden Maßnahmen:
- Privacy Management;
- Incident Response Management;
- Datenschutzfreundliche Standardeinstellungen (Art. 25 Abs. 2 DS-GVO);
- Auftragssteuerung, d.h. keine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DS-GVO ohne entsprechende Weisungen des Auftraggebers, z.B.: klare Vertragsgestaltung, formalisiertes Auftragsmanagement, strenge Auswahl des Dienstleisters, Pflicht zur Vorab-Prüfung, Nachkontrollen.

Einmal erstellen. Wiederverwenden
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