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SFDR EU-Taxonomie Fonds: Müssen Artikel-8- und Artikel-9-Fondsmanager über die Taxonomie-Konformität berichten?

ESG-Vorschriften
June 18, 2025
Inhaltsverzeichnis

Der Übergang zu einem nachhaltigen Finanzsystem ist entscheidend für den Aufbau einer resilienteren europäischen Wirtschaft. Die EU-Kommission veröffentlichte ihren Aktionsplan für nachhaltige Finanzierung, um Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer auf wissenschaftsbasierte Standards für die ESG-Performance ihrer SFDR EU-Taxonomie Fonds zu verpflichten.

Die EU-Taxonomieverordnung und die SFDR stehen im Mittelpunkt dieser legislativen Bemühungen. Jedoch ist die Beziehung zwischen ihnen noch umstritten: Insbesondere ist unklar, ob Artikel 8 Artikel 9-Fonds auch die EU-Taxonomie-Kriterien erfüllen müssen.

‍Die EU-Taxonomie und die SFDR: Hintergrund

Die EU-Taxonomieverordnung bietet eine Klassifizierung wirtschaftlicher Aktivitäten. Ausgerichtete („ökologisch nachhaltige“) Aktivitäten leisten einen wesentlichen Beitrag zu einem der EU-Umweltziele.

Die SFDR definiert ESG-Berichtspflichten für Finanzmarktteilnehmer. Die „SFDR-Klassifizierung“ kennzeichnet Fonds als Artikel 6, Artikel 8 oder Artikel 9. Artikel-8-Fonds („hellgrün“) „fördern ökologische oder soziale Eigenschaften“, während Artikel-9-Fonds („dunkelgrün“) „ökologisch nachhaltige Investitionen“ darstellen. Die SFDR schuf viele neue nachhaltige Fonds Reporting-Pflichten, aber ist nicht vollständig klar, wie die EU-Taxonomie auf SFDR-Anforderungen einwirkt.

‍Müssen Artikel-9- oder „dunkelgrüne Fonds“ taxonomiekonform sein?

Asset Manager müssen das Taxonomie-Alignment jeder einzelnen Aktivität ihrer dunkelgrünen Fonds überprüfen. Wenn nicht, müssen Asset Manager selbst das Taxonomie-Alignment ihrer Portfoliounternehmen bewerten und für jede Aktivität und jedes Kriterium Nachweise erbringen. Für Artikel-9-Fonds gelten Mindest-Umwelt- und Sozialsafeguards.

‍Artikel-8-Fonds und die EU-Taxonomie

Artikel-8-Fonds-Aktivitäten müssen nicht zwingend taxonomiekonform sein. Aber die bloße Integration von Nachhaltigkeitsrisiken reicht nicht für Artikel 8 aus. Artikel-8-Fonds sind hybride Finanzprodukte. Asset Manager müssen sich nicht auf die EU-Taxonomie stützen, um SFDR Taxonomie Anforderungen zu erfüllen. Allerdings kann die Taxonomie eine der ökologischen Anforderungen sein, die der Fonds erfüllt. Die Bezugnahme auf Taxonomie-Benchmarks hilft sicherzustellen, dass der Fonds wirklich grün ist.

Zusammenfassung

Die EU-Taxonomie kann für Asset Manager sehr nützlich sein, um zu bestimmen, in welche Aktivitäten ESG Fonds investieren kann und sollte. EU-Taxonomie-Konformität wird sich zur wichtigsten Kennzahl für wahre Nachhaltigkeit entwickeln. Bei Briink haben wir eine Lösung für Private-Asset-Manager und Manager von Artikel-8- und Artikel-9-Fonds entwickelt. Nehmen Sie Kontakt auf.

Haftungsausschluss: Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich Bildungs- und Informationszwecken und stellen keine Rechts- oder Anlageberatung dar.

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