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EU-Taxonomie Eligibility Prüfung: Der vollständige Leitfaden für Ihr Unternehmen

Anleitungen
June 18, 2025
Inhaltsverzeichnis

Die EU-Taxonomie ist das offizielle EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Sie hilft Investoren, nachhaltige Aktivitäten zu identifizieren, und verhindert Greenwashing durch einen datengestützten Ansatz.

Jede Wirtschaftsaktivität kann nur auf Alignment bewertet werden, wenn sie in der EU-Taxonomie aufgeführt ist – d.h. wenn sie "Taxonomie-fähig" (EU-Taxonomie Eligibility Prüfung) ist. Taxonomie-Fähigkeit ist eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für den Nachweis von Taxonomie-Alignment.

Ab 1. Januar 2022 müssen Unternehmen im Geltungsbereich der NFRD den Anteil ihrer Umsatz-, CapEx- und OpEx-KPIs, die mit fähigen Aktivitäten verbunden sind, offenlegen. Unternehmen im CSRD-Geltungsbereich müssen dies bis spätestens 2025 tun.

Warum ist das EU-Taxonomie-Reporting herausfordernd?

Da es Unternehmen erstmals verlangt, ihre Finanzdaten direkt mit Nachhaltigkeitsbewertungen zu verknüpfen, stellt eine vollständige Eligibility-Bewertung für die meisten Unternehmen eine große Herausforderung dar. Dieser Leitfaden profitiert von Beiträgen von Lukas Simon (Frankfurt School), Carmen Auer (BDO Germany) und Johann Weicht (ERM).

SCHRITT 1: Erstellen Sie eine übergeordnete Eligibility-Zuordnung

Bevor Sie in Ihre Finanzdaten eintauchen, müssen Sie verstehen, welche Ihrer Geschäftsaktivitäten als Taxonomie-fähig gelten. Die EU-Taxonomie listet wirtschaftliche Aktivitäten auf, die bestimmten Sektoren zugeordnet sind. Zu identifizieren, wie die eigenen Aktivitäten auf diese Taxonomie-Kriterien abgebildet werden, ist eine der häufigsten Herausforderungen.

SCHRITT 2: Verknüpfen Sie fähige Aktivitäten mit Finanzdaten

Sobald Sie wissen, welche Ihrer Aktivitäten fähig sind, müssen Sie den Anteil Ihres Umsatzes, CapEx und OpEx berechnen, der mit jeder fähigen Aktivität verbunden ist. Für die ESG Taxonomie-Daten-Verknüpfung sind Granularität und ein tiefes Verständnis Ihrer Finanzprozesse entscheidend.

SCHRITT 3: Bereiten Sie Ihre Offenlegungen vor

Schließlich müssen Sie Ihre EU-Taxonomie Leitfaden-konformen Eligibility-KPIs offenlegen. Die Offenlegungen müssen sowohl quantitative Daten als auch qualitative Informationen umfassen.

Zusammenfassung:

Die Eligibility-Bewertung ist der erste Schritt für eine vollständige EU-Taxonomie-Analyse. Möchten Sie Ihre EU-Taxonomie-Reise heute beginnen? Nehmen Sie Kontakt auf.

Haftungsausschluss: Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich Bildungs- und Informationszwecken und stellen keine Rechts- oder Anlageberatung dar.

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