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DNSH Erklärung: EU-Taxonomie vs. SFDR – Was sind die Unterschiede für nachhaltige Investments?

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June 18, 2025
Inhaltsverzeichnis

Die Europäische Union hat neue Regulierungen eingeführt, darunter die EU-Taxonomieverordnung und die SFDR. Beide beziehen sich auf das Prinzip „Do No Significant Harm“ (DNSH) als DNSH Erklärung, das sicherstellt, dass nachhaltige Investitionen keine negativen Auswirkungen anderswo haben. Die Definition und Anwendung von DNSH variiert jedoch zwischen den beiden Regulierungen.

Warum spielt DNSH eine zentrale Rolle?

Das Do No Significant Harm-Konzept ist ein zentrales Element beider Regulierungen. Unterschiede in der Anwendung führen jedoch zu Verwirrung bei FMPs.

Was ist DNSH?

DNSH ist ein Prinzip, das verhindert, dass sonst nachhaltige DNSH Kriterien-Investitionen negative Auswirkungen auf Umwelt oder Gesellschaft haben. Es wurde von EU-Regulatoren eingeführt, um sicherzustellen, dass Aktionen, die ein Umweltziel unterstützen, andere Ziele nicht negativ beeinflussen. Wenn Sie mehr über die sechs Umweltziele erfahren möchten, lesen Sie unsere Leitfäden zu EU-Taxonomie-Eligibility und Alignment.

DNSH in EU-Regulierungen

EU-Taxonomieverordnung

Die EU-Taxonomie klassifiziert wirtschaftliche Aktivitäten als ökologisch nachhaltig, wenn sie (1) wesentliche Beitragsanforderungen erfüllen, (2) DNSH-Anforderungen erfüllen, und (3) Mindeststandards einhalten.

Das DNSH-Prinzip erfordert, dass wirtschaftliche Aktivitäten keine erheblichen Schäden an einem der Umweltziele verursachen. Die EU-Taxonomie legt wissenschafts- und zielbasierte DNSH-Kriterien für jede Aktivität fest.

Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)

Die SFDR definiert nachhaltiges Investieren als Investitionen in Aktivitäten, die zu Umwelt- oder Sozialen Zielen beitragen, vorausgesetzt, sie schaden keinem dieser Ziele erheblich. FMPs können die PAI-Indikatoren nutzen, um ihre DNSH EU-Taxonomie SFDR-Compliance sicherzustellen.

EU-Taxonomie SFDR – wichtige Unterschiede

EU-Taxonomie-DNSH wird auf Aktivitätsebene angewandt, SFDR-DNSH auf Portfoliounternehmensebene. Die EU-Taxonomie hat wissenschaftliche Ziele für sechs Umweltziele festgelegt, während die SFDR DNSH-Kriterien für Umwelt- und Sozialziele anwendet. Lesen Sie unseren Leitfaden zum Verhältnis zwischen EU-Taxonomie und SFDR.

Fazit

Das DNSH-Prinzip spielt eine zentrale Rolle in der EU-Nachhaltigkeitsfinanzpolitik. Es ist in EU-Taxonomie und SFDR enthalten, aber es gibt Unterschiede bei Definition und Anwendung. Unsere Technologie kann Ihnen bei jedem Schritt Ihrer EU-Taxonomie- und SFDR-Reporting-Reise helfen. Nehmen Sie Kontakt auf!

Haftungsausschluss: Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich Bildungs- und Informationszwecken und stellen keine Rechts- oder Anlageberatung dar.

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